Wir beantworten Ihre Fragen:

Augenduschen und Notduschen sind vorgeschriebene Erste-Hilfe-Einrichtungen für Arbeitsplätze, an denen Mitarbeiter mit Gefahrstoffen, Säuren, Laugen, Hitze, Flammen und aber auch extremen Schmutz in Kontakt kommen können. Augenduschen werden zum Ausspülen der Augen und des Gesichtes in Notfällen eingesetzt. Notduschen dienen zum Ablöschen und Dekontaminieren von Personen nach Unfällen.

Augenduschen müssen in Europa der EN 15154-2:2006 und in den USA der ANSI Z358.1-2014 entsprechen.

Notduschen müssen in Europa der EN 15154-1:2006 (Körperduschen in Laboratorien) und der EN 15154-5:2019 (Körperduschen für andere Standorte als Laboratorien / Ersatz für DIN 12899-3:2009) entsprechen. In den USA gilt für Notduschen ebenfalls die ANSI Z358.1-2014.

Weitere nationale Normen können zu beachten sein. Außerdem ist es möglich, dass unternehmenseigene Standards bei der Auswahl einer Augendusche oder Notdusche berücksichtigt werden müssen.

Generell müssen Augenduschen und Notduschen so dicht wie möglich am gefährdeten Arbeitsplatz installiert werden. Wählen Sie einen Standort, der schnell von den Gefahrenbereichen aus erreicht werden kann. Der Zugang zur Dusche ist ständig freizuhalten. Der Bereich um die Dusche herum muss – auch bei Stromausfall – immer gut beleuchtet sein. Die Dusche selbst muss durch von allen Seiten gut sichtbare Schilder gekennzeichnet sein.

Bei der Berücksichtigung eines möglichen Aufstellungsortes für eine Augendusche oder Notdusche, sollten folgende Aspekte bedacht werden:

  • Wie hoch ist die Umgebungstemperatur am geplanten Einsatzort?
  • Besteht die Möglichkeit, potenziell kontaminiertes Wasser aufzufangen?
  • Steht eine sichere Wasserversorgung bei ausreichendem Leitungsdruck zur Verfügung?
  • Soll die Dusche in einem explosionsgefährdeten Bereich aufgestellt werden?
  • Haben Sie elektrische Anforderungen wie z.B. ATEX berücksichtigt?
  • Kann die Dusche für Wartungsarbeiten deaktiviert werden?

Um Schäden an Mobiliar und Fußboden zu vermeiden, sollte eine Augendusche im Bereich eines Ausgusses installiert werden, damit das aus der Dusche austretende Wasser kanalisiert ablaufen kann. Beim Einsatz der Notdusche sollten durch austretendes Wasser keine Folgeschäden entstehen. Gegebenenfalls ist das austretende Duschwasser mit Einhausungen und Auffangwannen sicher abzuleiten.

Spezifische Anforderungen an Augenduschen und Notduschen ergeben sich aus der Risikobewertung für Ihren Standort. Auch die Anzahl der erforderlichen Augenduschen und Notduschen kann hieraus ermittelt werden. Es ist möglich, dass unternehmenseigene Standards berücksichtigt werden müssen.

Sicherheitsdatenblätter für die verwendeten Gefahrstoffe liefern in der Regel weitere Hinweise, um das chemische Risiko und die Folgegefahren zu identifizieren. Sie bieten Informationen über empfohlene Dekontaminierungsverfahren, die für die betreffenden Chemikalien bei einem Zwischenfall oder bei Kontakt mit der Haut erforderlich sind. Wenn beispielsweise Ammoniak mit der Haut in Berührung kommt, muss die betroffene Stelle mindestens 15 Minuten mit 25°C bis 30°C warmem Wasser abgespült werden.

Augenduschen und Notduschen müssen mit Trinkwasser oder Wasser vergleichbarer Qualität versorgt werden. In Deutschland gilt für die Erstellung des Wassernetzes die Trinkwasserverordnung.

Zum Schutz des Trinkwassernetzes verfügen B-SAFETY Hand-Augenduschen über einen integrierten Rückflussverhinderer der Schutzklasse 2 gemäß EN 1717 (kurzzeitig Schutzklasse 3). Optional sind auch für die anderen Augenduschen und Notduschen Rückflussverhinderer verfügbar.

Alle B-SAFETY Augenduschen und Notduschen sind für einen maximalen Betriebsdruck von 10 bar (PN10) ausgelegt. Um die in den Normen geforderten Volumenströme zu erreichen, müssen folgende Mindest-Fließdrücke gewährleistet werden:

  • Augenduschen mit einem Brausekopf: mindestens 1,5 bar Fließdruck
  • Augenduschen mit zwei Brauseköpfen: mindestens 2,5 bar Fließdruck
  • Notduschen mit einem Volumenstrom von 50 l/min: mindestens 1,5 bar Fließdruck
  • Notduschen mit einem Volumenstrom von 75 l/min / 20 GPM: mindestens 2,5 bar Fließdruck

Die EN 15154-2:2006 fordert für Augenduschen für alle Anwendungsgebiete unabhängig von der Zahl der Austrittsöffnungen einen Mindestvolumenstrom von 6 Liter pro Minute. Die Strahlhöhe soll 100 bis 300 mm betragen bevor der Strahl in sich zusammenkippt. B-SAFETY Augenduschen sind mit Hochleistungsbrauseköpfen ausgestattet, die einen besonders weichen Wasserstrahl liefern, der optimiert für das Ausspülen von Chemikalien im Auge ist.

Die ANSI Z358.1-2014 unterscheidet zwischen Augenduschen und Augen-/Gesichtsduschen. Für Augenduschen ist ein Mindestvolumenstrom von 1,5 Liter / Minute bzw. 0,4 GPM und für Augen-/Gesichtsduschen von 11,4 Liter / Minute bzw. 3 GPM erforderlich.

B-SAFETY Augenduschen verfügen über unterschiedliche Volumenströme in Abhängigkeit von der Anzahl der Hochleistungsbrauseköpfe:

  • Augenduschen mit einem Brausekopf: 7 Liter / Minute (1,8 GPM)
  • Augenduschen mit zwei Brauseköpfen: 14 Liter / Minute (3,6 GPM)

Die ANSI Z358.1-2014 fordert für alle Körper-Notduschen einen Volumenstrom von mindestens 75 Liter / Minute bzw. 20 GPM. Im Vergleich dazu definiert die EN 15154-5:2019 die Gefährdungsklassen I, II und III und ordnet diesen Volumenströme von 30-60, 60-100 und mehr als 100 Liter / Minute zu.

B-SAFETY Körper-Notduschen verfügen über unterschiedliche Volumenströme in Abhängigkeit von der Gefährdungsklasse. Im Laborbereich hat sich beispielsweise ein Volumenstrom von 50 Liter / Minute durchgesetzt. In der Industrie hat sich ein Volumenstrom von 75 Liter / Minute bewährt, da die Gefahrstoffmengen zum Teil viel höher sind.

Bei Augenduschen und Notduschen wird mindestens eine wöchentliche Funktionsprüfung (wenige Sekunden) empfohlen, um einen regelmäßigen Austausch des stehenden Wassers zu gewährleisten. Hierdurch wird ebenfalls die kurzfristige Einsatzbereitschaft der Dusche sichergestellt.

Alle B-SAFETY Notduschen sind zwischen Auslöseventil und Duschkopf selbstentleerend aufgebaut, um eine Verkeimung von stehendem Wasser bereits im Vorwege zu vermeiden.

Optional können alle B-SAFETY Notduschen mit CleanLine Filtersystemen ausgestattet werden, die im Erste-Hilfe-Einsatz nur 100% gereinigtes und steriles Wasser zur Verfügung stellen.

Bei einer Augenspülung im Erste-Hilfe-Einsatz sollte die Augendusche keinen direkten Kontakt mit dem kontaminiertem Auge bzw. dessen Umfeld haben. Der schwarze Gummischutz an der B-SAFETY Augendusche dient lediglich als Schutz vor Stoßverletzungen. Ein optimaler Spüleffekt wird im Abstand von ca. 150 mm erreicht. Der Durchmesser des Strahlkegels beträgt in dieser Höhe ca. 80 mm. Es empfiehlt sich, das Auge zur Anwendung mit beiden Händen offen zu halten. Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch!

Der Brausekopf bzw. die Brauseköpfe sind möglichst nach jeder Betätigung zu entleeren, indem die Dusche mit dem Kopf nach unten gehalten wird. So wird stehendes Wasser im Brausekopf vermieden und die Möglichkeit der Verkeimung wird minimiert.

Augenduschen und Notduschen müssen mindestens einmal im Monat auf Ihre Funktion geprüft werden. Dadurch wird nicht nur die Funktion überprüft, sondern auch das stehende Wasser in der Dusche gegen frisches ausgetauscht (Schutz vor Verkeimung). Zur Verminderung einer mikrobiologischen Kontamination empfiehlt es sich, die Dusche in kürzeren Abständen zu betätigen (z. B. wöchentlich).

Um eine dauerhafte Einsatzbereitschaft von Augenduschen und Notduschen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Duschen einer regelmäßigen (mindestens jährlichen) und umfangreichen Wartung zu unterziehen. Im Rahmen dieser Wartung ist die Dusche durch Sichtkontrolle auf Ihr Schließverhalten, evtl. Undichtigkeiten und Verschmutzungen wie z.B. Staub oder Kalkablagerungen zu untersuchen. Fehlerhafte Teile sind umgehend auszutauschen.

Die Montage, Inbetriebnahme und Wartung einer Augendusche oder Notdusche darf nur durch den Fachmann nach mitgelieferter Anleitung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die technischen Gegebenheiten der örtlichen Wasser- und Energieversorgungsunternehmen sind einzuhalten.